1. Ausführungsdetails koordinieren und den gültigen Planstand herstellen skill

Koordiniert die Gebäude-Ausführungsplanung nach HOAI-Leistungsphase 5 mit vermaßten Details, Fachplanerkollisionen, Revisionen und Montageplanabgleichen bis zum abgestimmten Planpaket mit offenen Fachprüfungen.

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1. Ausführungsdetails koordinieren und den gültigen Planstand herstellen

1. Zweck und Anwendungsfall

Erarbeiten Sie das Ausführungs- und Detailpaket aus vereinbartem Entwurf, Genehmigung und Fachbeiträgen. Bei klarem Auftrag liefern Sie zuerst die bearbeitbare Detailbeschreibung, Zeichnung oder Koordinationsantwort mit Revisionsstand, nicht nur eine Unterlagenliste.

Aktivierung bei phasenweiter Ausführungsplanung; einzelne Aufmaße, Rechnungen oder Mängelanzeigen bleiben im Querschnittsskill. Gebäude und Innenräume bilden gemeinsam das Leistungsbild nach Paragraf 34 HOAI; für Innenräume Vertragsumfang und abweichende Bewertungen prüfen. Die Beispiele betreffen Gebäude. Tragwerk, TGA, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen bleiben andere Leistungsbilder. Ein Koordinationsdetail ersetzt keinen Fachnachweis.

2. Eingaben

Lesen Sie Vertrag/Abruf, Entwurf, Genehmigung samt Auflagen, Bezugssystem, Pläne, Fachbeiträge und Termine. Erfassen Sie je Plan Kennung, Revision, Datum, Urheber, Zweck, Maßstab, Höhenbezug, Versand und Freigabeumfang. „Geprüft“ ohne Prüfgegenstand beweist keine Ausführungsfreigabe.

Ohne Material fragen Sie nach Objekt, Rolle, Planungspaket und dringendstem Detail. Bei einem Ordner ohne Ziel bieten Sie anhand des sichtbaren Konflikts Koordinationsblatt oder Revisionspaket an. Erfragen Sie nur entscheidende Maße, Fachvorgaben oder Bestätigungen. Unabhängige Teile weiterbearbeiten; kein pauschaler Abbruch wegen unvollständiger Gesamtakte.

3. Ablauf / Checkliste

3.1. Soll und Planbasis festlegen

Ermitteln Sie den vereinbarten Planungsumfang, besondere Detailpflichten und die Aufgaben der Fachplaner. Anlage 10 Nummer 10.1 ist der Zuordnungsrahmen, kein automatischer Vertragsauftrag. Paragraf 650p BGB verlangt die am vereinbarten Ziel ausgerichteten Leistungen. Der 25-prozentige Honoraranteil für Gebäude-LPH 5 ist keine Aussage über Baufortschritt oder mängelfreie Planung.

Fixieren Sie den belegten Ausgangsstand einschließlich Auflagen, maßgeblicher Schnitte und Bezugsniveaus. Trennen Sie genehmigt, fachlich bestätigt, zur Koordination, zur Ausführung und ersetzt. Ein späteres Datum hebt einen alten Plan nicht ohne Prüfung von Inhalt und Autorisierung auf. Prüfen Sie, ob eine Detailänderung genehmigungsrelevante Merkmale berührt; gegebenenfalls Rückkopplung zu LPH 4 statt stiller Abweichung auf der Baustelle.

Nach BGH, Urteil vom 15.01.2026 – Az. VII ZR 119/24, Rn. 39–41, muss der Ausführungsplaner fremde Entwurfsplanung im zumutbaren Umfang prüfen und erkennbare Bedenken klar dem Besteller mitteilen. Übernahme oder Planfreigabe allein entlasten nicht. Ermitteln Sie Fachwissen, konkretes Risiko, Empfänger und Antwort; bei verschlossenem Empfangsbevollmächtigten ist der Besteller selbst zu informieren. Überarbeiten Sie danach betroffene Details und Versandstand. Das Urteil betrifft Verträge 2009/2010; heutigen Auftrag selbstständig auslegen.

3.2. Detail wirklich ausarbeiten

Zeigen Sie beim beauftragten Detail Geometrie, Bezugskanten, Schichten, Materialien, Anschlüsse, Befestigungsprinzip, Toleranz-/Bewegungsraum und Gewerkeübergänge, soweit belegt und im Auftrag. Liefern Sie eine echte Darstellung mit nachvollziehbaren Maßen oder eine prüfbare textliche Ergänzung zum konkret benannten Plan. Eine Liste „Detail noch erstellen“ ist kein Detailprodukt.

Rechnen Sie Höhenketten, Öffnungsmaße oder Schichtdicken mit Einheiten nach. Benennen Sie Sollmaß, belegtes Ist-/Planmaß, Differenz und fachliche Bedeutung getrennt. Markieren Sie Annahmen unmittelbar am betroffenen Detail; aus einer rechnerisch passenden Höhe folgt keine Tragfähigkeit, Brandschutz- oder Gebrauchstauglichkeitsfreigabe. Ohne belastbare Bildskalierung keine Genauigkeit aus Bildschirm-Pixeln behaupten.

3.3. Fachplanerkollision bearbeiten

Ordnen Sie jede Kollision räumlich nach Geschoss, Achse, Raum und Bauteil. Vergleichen Sie die tatsächlich betroffenen Revisionen und Höhenbezüge. Beispiel: Unterzugunterkante, gedämmter Kanal einschließlich Aufhängung und benötigte lichte Raumhöhe müssen in einer Höhenkette zusammenpassen. Eine bloße Modellüberschneidung und ein realer Einbaukonflikt sind nicht gleichbedeutend.

Entwerfen Sie realistische Varianten mit Auswirkungen auf Nutzung, Tragwerk, TGA, Brandschutz, Wartung und Termin. Erstellen Sie die konkrete Koordinationsanfrage an die richtige Fachplanung. Keine eigenmächtige Trägerbohrung, reduzierte Dämmung oder verschobene Brandschutzklappe. Nach Antwort aktualisieren Sie dieselbe Konfliktkennung und alle betroffenen Details; eine Zustimmung zu einer Route beantwortet nicht automatisch die Befestigungs- oder Abschottungsfrage.

3.4. Montagepläne in ihrer Reichweite prüfen

Anlage 10 nennt als Grundleistung das Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. Prüfen Sie deshalb zunächst Gegenstand und eigenen Planungsanteil. Vergleichen Sie Maße, Anschlüsse und Schnittstellen mit eindeutigem Planbezug; unterscheiden Sie Übereinstimmung, Abweichung und nicht prüfbaren Fachinhalt.

Nicht jeden Werkstattplan pauschal als Besondere Leistung behandeln. Umgekehrt ist die Prüfung und Anerkennung bestimmter Pläne Dritter für nicht in den anrechenbaren Kosten erfasste Anlagen gesondert aufgeführt. Bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm beachten Sie die spezielle Fußnote zum Wechsel von Grund- und Besonderen Leistungen und entfallenden Grundleistungen. Unternehmerplanung ersetzt nicht ohne Vertrag sämtliche Objektplanung; die Objektplanung übernimmt durch einen Prüfvermerk nicht sämtliche Fertigungs- und Fachverantwortung.

3.5. Revision, Freigabe und Termin fortschreiben

Erstellen Sie einen Änderungsnachweis mit altem/neuem Inhalt, Anlass, betroffenen Plan- und LV-Kennungen, Prüfer, Reichweite und Versandkreis. Revisionswolken ergänzen, aber ersetzen diesen Text nicht. Geben Sie den konkreten Verwendungszweck an; „freigegeben“ ohne Person, Datum, Gegenstand und Vorbehalt reicht nicht. Sie dürfen einen Freigabeentwurf formulieren, nicht selbst die fachliche Befugnis übernehmen.

Führen Sie den Terminplan über echte Abhängigkeiten fort: Fachantwort, Detailabschluss, Bauherrenentscheidung, Übergabe an LPH 6 und erforderlicher Vorlauf des Unternehmens. Der Wunschbaubeginn ist keine Ausführungsreife. Unabhängige Bereiche dürfen separat weiterarbeiten, wenn ihre Grenzen und Schnittstellen eindeutig sind. Keine pauschale Sperre der ganzen Baustelle und keine erfundene Teilfreigabe.

3.6. Im selben Stand weiterarbeiten

Bei Folgeantworten ändern Sie nur betroffene Details, Mengen, Planrevisionen und Termine; erhalten Sie die Entscheidungshistorie. Ein verworfener Lösungszweig bleibt als verworfen erkennbar. Für ein alternatives Material oder eine andere Leitungsroute bilden Sie eine gekennzeichnete Variante mit eigenen Voraussetzungen. Bei Fallwechsel eröffnen Sie eine getrennte Projektbasis. Landesrechtlicher Bauleiter, Prüfingenieur/Prüfsachverständiger, Fachplaner und Objektplaner behalten ihre unterschiedlichen Rollen. Externe Planverteilung, Bestellungen und technische Freigaben nur mit entsprechender Befugnis.

Vertiefung bei einem umfangreichen Auftrag: Lesen Sie in der modularen Bauwerkstatt nur die passenden Stationen 31 bis 36. Verdeckte Anschlüsse vor dem Schließen mit fachlich bestimmten Kontrollpunkten planen. Werk- und Montageplanprüfung ihrem vereinbarten Umfang zuordnen. Eine digitale Auswertung behauptet weder eine erfolgte Kontrolle noch eine technische Freigabe. Quellen und Übertragungsgrenzen stehen in den verifizierten Entscheidungsankern; für den optionalen Bauträgerzweig zusätzlich in den Bauträgerankern. Diese Ressourcen nur bei der jeweiligen Frage laden, nicht die gesamte Werkstatt vorsorglich.

4. Quellenpflicht

Nutzen Sie Zitierweise, die Fachquellen und Quellenprotokoll LPH 5. Prüfen Sie Paragraf 34 und Anlage 10 HOAI sowie Paragraf 650p BGB live. Für konkrete Landes- und technische Anforderungen gilt der projektbezogene Zeitpunkt; die Genehmigung und bereitgestellte Nachweise sind eigenständige Belege.

Keine DIN-Anforderungen, Tabellen oder Bemessungsregeln aus Erinnerung rekonstruieren. Fordern Sie benötigte lizenzierte Auszüge oder Fachbestätigungen gezielt an. Keine erfundenen BGH-Anker; Mehrmengen- oder Vertragsstrafenurteile lösen keine Detailkollision. Nur zusätzlich verifizierte, sachlich passende Entscheidungen mit genauer Reichweite einsetzen. Abruflücken und ungeprüfte Fachfragen getrennt von festgestellten Planwidersprüchen dokumentieren.

5. Ausgabeformat

Liefern Sie das ausgearbeitete Detail-/Koordinationspaket mit konkreter Zeichnung oder Planergänzung, nachvollziehbarer Maßrechnung, beantworteter Koordinationskorrespondenz sowie revidiertem Plan- und Versandindex. Die Reichweite der Bearbeitung und noch benötigte Fachentscheidung stehen in einer knappen Übergabe, nicht als versteckte pauschale Ausführungsfreigabe im Plankopf.

Ausformulierungspflicht: Bestellte Schreiben, Detailbeschreibungen und Vermerke bestehen aus vollständigen, ausformulierten Sätzen; Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind kein Endprodukt. Technische Maßfelder bleiben fachübliche Daten. Formatstandard: Times New Roman 11 pt, soweit technisch möglich, dezimale Gliederung mit Leerzeilen, echte Umlaute und ß, Paragraf ausgeschrieben. Pläne verwenden lesbare technische Beschriftung und nennen Darstellungsmaßstab; keine nicht erzeugte CAD-Datei, Berechnung oder Freigabe behaupten.

6. Beispiele

Bei einem Schulumbau kollidiert ein Lüftungskanal mit einem Unterzug. Die Genehmigung verlangt die belegte lichte Höhe des Flurs. Zeichnen Sie die Höhenkette, stellen Sie die technisch zu bestätigenden Routen gegenüber und formulieren Sie die genaue Fachanfrage. Eine neuere Montagezeichnung mit kleinerem Kanalquerschnitt gilt nicht als bestätigte TGA-Auslegung.

Der Fachplaner bestätigt später eine seitliche Route, jedoch keine Durchdringung des Trägers. Führen Sie denselben Konflikt fort, aktualisieren Sie Durchbruch- und Deckenplan und belassen Sie Befestigung und Abschottung bei der zuständigen Prüfung. Keine erneute vollständige Projektaufnahme und keine Umdeutung zur bereits erteilten Gesamtfreigabe.

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2name: hoai-5-ausfuehrungsplanung-und-details-koordinieren
3description: Koordiniert die Gebäude-Ausführungsplanung nach HOAI-Leistungsphase 5 mit vermaßten Details, Fachplanerkollisionen, Revisionen und Montageplanabgleichen bis zum abgestimmten Planpaket mit offenen Fachprüfungen. Für phasenweite Planungsarbeit, nicht für einzelne Rechnungen, Mängelanzeigen oder bloße Dateisortierung.
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6# 1. Ausführungsdetails koordinieren und den gültigen Planstand herstellen
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8## 1. Zweck und Anwendungsfall
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10Erarbeiten Sie das Ausführungs- und Detailpaket aus vereinbartem Entwurf, Genehmigung und Fachbeiträgen. Bei klarem Auftrag liefern Sie zuerst die bearbeitbare Detailbeschreibung, Zeichnung oder Koordinationsantwort mit Revisionsstand, nicht nur eine Unterlagenliste.
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12Aktivierung bei phasenweiter Ausführungsplanung; einzelne Aufmaße, Rechnungen oder Mängelanzeigen bleiben im Querschnittsskill. Gebäude und Innenräume bilden gemeinsam das Leistungsbild nach Paragraf 34 HOAI; für Innenräume Vertragsumfang und abweichende Bewertungen prüfen. Die Beispiele betreffen Gebäude. Tragwerk, TGA, Freianlagen, Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen bleiben andere Leistungsbilder. Ein Koordinationsdetail ersetzt keinen Fachnachweis.
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14## 2. Eingaben
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16Lesen Sie Vertrag/Abruf, Entwurf, Genehmigung samt Auflagen, Bezugssystem, Pläne, Fachbeiträge und Termine. Erfassen Sie je Plan Kennung, Revision, Datum, Urheber, Zweck, Maßstab, Höhenbezug, Versand und Freigabeumfang. „Geprüft“ ohne Prüfgegenstand beweist keine Ausführungsfreigabe.
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18Ohne Material fragen Sie nach Objekt, Rolle, Planungspaket und dringendstem Detail. Bei einem Ordner ohne Ziel bieten Sie anhand des sichtbaren Konflikts Koordinationsblatt oder Revisionspaket an. Erfragen Sie nur entscheidende Maße, Fachvorgaben oder Bestätigungen. Unabhängige Teile weiterbearbeiten; kein pauschaler Abbruch wegen unvollständiger Gesamtakte.
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20## 3. Ablauf / Checkliste
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22### 3.1. Soll und Planbasis festlegen
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24Ermitteln Sie den vereinbarten Planungsumfang, besondere Detailpflichten und die Aufgaben der Fachplaner. Anlage 10 Nummer 10.1 ist der Zuordnungsrahmen, kein automatischer Vertragsauftrag. Paragraf 650p BGB verlangt die am vereinbarten Ziel ausgerichteten Leistungen. Der 25-prozentige Honoraranteil für Gebäude-LPH 5 ist keine Aussage über Baufortschritt oder mängelfreie Planung.
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26Fixieren Sie den belegten Ausgangsstand einschließlich Auflagen, maßgeblicher Schnitte und Bezugsniveaus. Trennen Sie genehmigt, fachlich bestätigt, zur Koordination, zur Ausführung und ersetzt. Ein späteres Datum hebt einen alten Plan nicht ohne Prüfung von Inhalt und Autorisierung auf. Prüfen Sie, ob eine Detailänderung genehmigungsrelevante Merkmale berührt; gegebenenfalls Rückkopplung zu LPH 4 statt stiller Abweichung auf der Baustelle.
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28Nach [BGH, Urteil vom 15.01.2026 – Az. VII ZR 119/24](https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/Zivilsenate/VII_ZS/2024/VII_ZR_119-24.pdf?__blob=publicationFile&v=1), Rn. 39–41, muss der Ausführungsplaner fremde Entwurfsplanung im zumutbaren Umfang prüfen und erkennbare Bedenken klar dem Besteller mitteilen. Übernahme oder Planfreigabe allein entlasten nicht. Ermitteln Sie Fachwissen, konkretes Risiko, Empfänger und Antwort; bei verschlossenem Empfangsbevollmächtigten ist der Besteller selbst zu informieren. Überarbeiten Sie danach betroffene Details und Versandstand. Das Urteil betrifft Verträge 2009/2010; heutigen Auftrag selbstständig auslegen.
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30### 3.2. Detail wirklich ausarbeiten
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32Zeigen Sie beim beauftragten Detail Geometrie, Bezugskanten, Schichten, Materialien, Anschlüsse, Befestigungsprinzip, Toleranz-/Bewegungsraum und Gewerkeübergänge, soweit belegt und im Auftrag. Liefern Sie eine echte Darstellung mit nachvollziehbaren Maßen oder eine prüfbare textliche Ergänzung zum konkret benannten Plan. Eine Liste „Detail noch erstellen“ ist kein Detailprodukt.
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34Rechnen Sie Höhenketten, Öffnungsmaße oder Schichtdicken mit Einheiten nach. Benennen Sie Sollmaß, belegtes Ist-/Planmaß, Differenz und fachliche Bedeutung getrennt. Markieren Sie Annahmen unmittelbar am betroffenen Detail; aus einer rechnerisch passenden Höhe folgt keine Tragfähigkeit, Brandschutz- oder Gebrauchstauglichkeitsfreigabe. Ohne belastbare Bildskalierung keine Genauigkeit aus Bildschirm-Pixeln behaupten.
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36### 3.3. Fachplanerkollision bearbeiten
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38Ordnen Sie jede Kollision räumlich nach Geschoss, Achse, Raum und Bauteil. Vergleichen Sie die tatsächlich betroffenen Revisionen und Höhenbezüge. Beispiel: Unterzugunterkante, gedämmter Kanal einschließlich Aufhängung und benötigte lichte Raumhöhe müssen in einer Höhenkette zusammenpassen. Eine bloße Modellüberschneidung und ein realer Einbaukonflikt sind nicht gleichbedeutend.
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40Entwerfen Sie realistische Varianten mit Auswirkungen auf Nutzung, Tragwerk, TGA, Brandschutz, Wartung und Termin. Erstellen Sie die konkrete Koordinationsanfrage an die richtige Fachplanung. Keine eigenmächtige Trägerbohrung, reduzierte Dämmung oder verschobene Brandschutzklappe. Nach Antwort aktualisieren Sie dieselbe Konfliktkennung und alle betroffenen Details; eine Zustimmung zu einer Route beantwortet nicht automatisch die Befestigungs- oder Abschottungsfrage.
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42### 3.4. Montagepläne in ihrer Reichweite prüfen
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44Anlage 10 nennt als Grundleistung das Überprüfen erforderlicher Montagepläne der vom Objektplaner geplanten Baukonstruktionen und baukonstruktiven Einbauten auf Übereinstimmung mit der Ausführungsplanung. Prüfen Sie deshalb zunächst Gegenstand und eigenen Planungsanteil. Vergleichen Sie Maße, Anschlüsse und Schnittstellen mit eindeutigem Planbezug; unterscheiden Sie Übereinstimmung, Abweichung und nicht prüfbaren Fachinhalt.
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46Nicht jeden Werkstattplan pauschal als Besondere Leistung behandeln. Umgekehrt ist die Prüfung und Anerkennung bestimmter Pläne Dritter für nicht in den anrechenbaren Kosten erfasste Anlagen gesondert aufgeführt. Bei Leistungsbeschreibung mit Leistungsprogramm beachten Sie die spezielle Fußnote zum Wechsel von Grund- und Besonderen Leistungen und entfallenden Grundleistungen. Unternehmerplanung ersetzt nicht ohne Vertrag sämtliche Objektplanung; die Objektplanung übernimmt durch einen Prüfvermerk nicht sämtliche Fertigungs- und Fachverantwortung.
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48### 3.5. Revision, Freigabe und Termin fortschreiben
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50Erstellen Sie einen Änderungsnachweis mit altem/neuem Inhalt, Anlass, betroffenen Plan- und LV-Kennungen, Prüfer, Reichweite und Versandkreis. Revisionswolken ergänzen, aber ersetzen diesen Text nicht. Geben Sie den konkreten Verwendungszweck an; „freigegeben“ ohne Person, Datum, Gegenstand und Vorbehalt reicht nicht. Sie dürfen einen Freigabeentwurf formulieren, nicht selbst die fachliche Befugnis übernehmen.
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52Führen Sie den Terminplan über echte Abhängigkeiten fort: Fachantwort, Detailabschluss, Bauherrenentscheidung, Übergabe an LPH 6 und erforderlicher Vorlauf des Unternehmens. Der Wunschbaubeginn ist keine Ausführungsreife. Unabhängige Bereiche dürfen separat weiterarbeiten, wenn ihre Grenzen und Schnittstellen eindeutig sind. Keine pauschale Sperre der ganzen Baustelle und keine erfundene Teilfreigabe.
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54### 3.6. Im selben Stand weiterarbeiten
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56Bei Folgeantworten ändern Sie nur betroffene Details, Mengen, Planrevisionen und Termine; erhalten Sie die Entscheidungshistorie. Ein verworfener Lösungszweig bleibt als verworfen erkennbar. Für ein alternatives Material oder eine andere Leitungsroute bilden Sie eine gekennzeichnete Variante mit eigenen Voraussetzungen. Bei Fallwechsel eröffnen Sie eine getrennte Projektbasis. Landesrechtlicher Bauleiter, Prüfingenieur/Prüfsachverständiger, Fachplaner und Objektplaner behalten ihre unterschiedlichen Rollen. Externe Planverteilung, Bestellungen und technische Freigaben nur mit entsprechender Befugnis.
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58Vertiefung bei einem umfangreichen Auftrag: Lesen Sie in [der modularen Bauwerkstatt](../../references/werkstatt/06-hoai-5.md) nur die passenden Stationen 31 bis 36. Verdeckte Anschlüsse vor dem Schließen mit fachlich bestimmten Kontrollpunkten planen. Werk- und Montageplanprüfung ihrem vereinbarten Umfang zuordnen. Eine digitale Auswertung behauptet weder eine erfolgte Kontrolle noch eine technische Freigabe. Quellen und Übertragungsgrenzen stehen in den [verifizierten Entscheidungsankern](../../references/entscheidungsanker-2026.md); für den optionalen Bauträgerzweig zusätzlich in den [Bauträgerankern](../../references/entscheidungsanker-bautraeger-2026.md). Diese Ressourcen nur bei der jeweiligen Frage laden, nicht die gesamte Werkstatt vorsorglich.
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60## 4. Quellenpflicht
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62Nutzen Sie [Zitierweise](../../references/zitierweise.md), die [Fachquellen](../../references/fachquellen.md#12-gebäudeplanung-und-hoai) und [Quellenprotokoll LPH 5](../../references/hoai-5-fachquellen.md). Prüfen Sie Paragraf 34 und Anlage 10 HOAI sowie Paragraf 650p BGB live. Für konkrete Landes- und technische Anforderungen gilt der projektbezogene Zeitpunkt; die Genehmigung und bereitgestellte Nachweise sind eigenständige Belege.
63 
64Keine DIN-Anforderungen, Tabellen oder Bemessungsregeln aus Erinnerung rekonstruieren. Fordern Sie benötigte lizenzierte Auszüge oder Fachbestätigungen gezielt an. Keine erfundenen BGH-Anker; Mehrmengen- oder Vertragsstrafenurteile lösen keine Detailkollision. Nur zusätzlich verifizierte, sachlich passende Entscheidungen mit genauer Reichweite einsetzen. Abruflücken und ungeprüfte Fachfragen getrennt von festgestellten Planwidersprüchen dokumentieren.
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66## 5. Ausgabeformat
67 
68Liefern Sie das ausgearbeitete Detail-/Koordinationspaket mit konkreter Zeichnung oder Planergänzung, nachvollziehbarer Maßrechnung, beantworteter Koordinationskorrespondenz sowie revidiertem Plan- und Versandindex. Die Reichweite der Bearbeitung und noch benötigte Fachentscheidung stehen in einer knappen Übergabe, nicht als versteckte pauschale Ausführungsfreigabe im Plankopf.
69 
70Ausformulierungspflicht: Bestellte Schreiben, Detailbeschreibungen und Vermerke bestehen aus vollständigen, ausformulierten Sätzen; Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind kein Endprodukt. Technische Maßfelder bleiben fachübliche Daten. Formatstandard: Times New Roman 11 pt, soweit technisch möglich, dezimale Gliederung mit Leerzeilen, echte Umlaute und ß, Paragraf ausgeschrieben. Pläne verwenden lesbare technische Beschriftung und nennen Darstellungsmaßstab; keine nicht erzeugte CAD-Datei, Berechnung oder Freigabe behaupten.
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72## 6. Beispiele
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74Bei einem Schulumbau kollidiert ein Lüftungskanal mit einem Unterzug. Die Genehmigung verlangt die belegte lichte Höhe des Flurs. Zeichnen Sie die Höhenkette, stellen Sie die technisch zu bestätigenden Routen gegenüber und formulieren Sie die genaue Fachanfrage. Eine neuere Montagezeichnung mit kleinerem Kanalquerschnitt gilt nicht als bestätigte TGA-Auslegung.
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76Der Fachplaner bestätigt später eine seitliche Route, jedoch keine Durchdringung des Trägers. Führen Sie denselben Konflikt fort, aktualisieren Sie Durchbruch- und Deckenplan und belassen Sie Befestigung und Abschottung bei der zuständigen Prüfung. Keine erneute vollständige Projektaufnahme und keine Umdeutung zur bereits erteilten Gesamtfreigabe.
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