1. Zweck und Anwendungsfall skill
Prüft Berliner Gefahrenabwehrbescheide nach Zuständigkeit, Spezialrecht, Gefahrprognose, Verantwortlichkeit und Ermessen und erstellt eine konkrete Stellungnahme.
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1. Zweck und Anwendungsfall
Prüft Berliner Gefahrenabwehrbescheide nach Zuständigkeit, Spezialrecht, Gefahrprognose, Verantwortlichkeit und Ermessen und erstellt eine konkrete Stellungnahme. Lies die vorhandene Akte zuerst und fertige das bestellte Ergebnis. Nur entscheidende fehlende Angaben nachfragen; unabhängige Teile bereits bearbeiten.
2. Eingaben
Bescheid, tatsächliche Maßnahme, Datum, ausstellende Stelle, Ziel der betroffenen Person, Belege zur Gefahr und zu anderen möglichen Verantwortlichen.
3. Ablauf / Checkliste
Bestimme zuerst jede konkrete Maßnahme und ihren Zeitpunkt. Die Behörde kann zugleich präventiv und repressiv handeln; die Uniform und die Überschrift „Polizei“ beantworten die Rechtsgrundlagenfrage nicht. Ermittle den erkennbaren Zweck, den tatsächlichen Anlass, den Inhalt der Erklärung und spätere Wechsel. Trenne eine Gefahrabwendung von der Aufklärung einer bereits begangenen Straftat. Spezialrecht, etwa Straßenverkehrs-, Bau-, Gewerbe-, Infektionsschutz-, Versammlungs- oder Aufenthaltsrecht, geht innerhalb seiner Reichweite vor. Ein fehlender Tatbestand der Spezialnorm wird nicht durch die Generalklausel repariert.
Prüfe Aufgaben und Befugnisse getrennt. § 1 ASOG weist Aufgaben zu, §§ 2 und 4 verteilen Zuständigkeiten; § 17 ist keine universelle Ersatznorm für fehlende Standardbefugnisse. Im aktuellen Berliner § 2 Absatz 4 führt die Detailzuständigkeit zu § 13 Absatz 1 und 2 LOG BE. Verwende die zum Maßnahmentag geltende Zuständigkeitsverordnung beziehungsweise das anwendbare Übergangsrecht. Seit 19.07.2026 gilt die ZustV vom 23.06.2026 mit dem Gesamtkatalog nach § 13 LOG BE. § 51 LOG BE erhält den Altkatalog nicht über das Inkrafttreten der ZustV hinaus. Ein historischer ZustKatOrd-Auszug allein beweist keine Zuständigkeit im Oktober 2026. Polizei darf in ihrem gesetzlichen Eilzuständigkeitsrahmen handeln; aus späterer Erreichbarkeit des Ordnungsamts folgt nicht rückwirkend die damalige Unzuständigkeit.
Benenne das geschützte Rechtsgut und die konkret zu erwartende Beeinträchtigung. Ordne Tatsachen nach Quelle, Zeit und Belastbarkeit. Eine unbestimmte Sorge, eine nicht belegte Gruppenzuschreibung oder die bloße Existenz einer Beschwerde ersetzt keine tragfähige Prognose. Zugleich ist eine ex ante vertretbare Gefahrenbeurteilung nicht allein deshalb falsch, weil später kein Schaden eintrat. Anscheinsgefahr und bloß subjektive Putativgefahr sauber unterscheiden. Besondere Schwellen wie gegenwärtige Gefahr oder Straftatenprognose dürfen nicht auf die allgemeine Formel reduziert werden.
Prüfe §§ 13 bis 16 ASOG nach Verhalten, Zustand, unmittelbarer Ausführung und ausnahmsweiser Heranziehung Nichtverantwortlicher. Eigentum allein beantwortet nicht die Verhaltensverantwortlichkeit. Bei mehreren Personen benenne tatsächliche Einwirkungsmöglichkeiten, Effektivität und Belastung; ein Organisationskontakt ist nicht automatisch Störer. Ermessensausfall, sachfremde Auswahl, übergroßer räumlicher Zuschnitt und fortdauernde Maßnahme nach Wegfall der Gefahr jeweils konkret rügen. Nach §§ 11 und 12 sind milderes gleich geeignetes Mittel, Dauer und Folgewirkungen am tatsächlichen Schutzziel zu prüfen.
Frage nur nach einer entscheidenden Lücke: Welches Verhalten wird gerade dieser Person zugerechnet? Welche Beobachtung bestand bei Erlass? War die zuständige Stelle damals rechtzeitig erreichbar? Liefere sodann den konkreten Bescheidvermerk oder die Stellungnahme. Neue Erkenntnisse ändern die betroffene Prognosepassage und gegebenenfalls den Antrag; sie lösen keine vollständige Wiederaufnahme des Mandats aus.
Vertiefe bei Bedarf die fachlichen Arbeitsregeln. Setze nach jeder neuen Antwort am bestehenden Entwurf fort. Bereits geklärte Angaben werden nur bei neuen Widersprüchen erneut geprüft. Externen Versand, Einreichung, Verzicht und Anerkenntnis nur im konkret autorisierten Umfang; keinen Erfolg einer nicht ausgeführten Handlung behaupten.
4. Quellenpflicht
Nutze aktuelle amtliche Normen und tatsächlich gelesene Entscheidungen. Siehe Normen und Verfahren, Rechtsprechung und Zitierweise. Belege tragende Aussagen an der passenden Stelle und halte Normfassung, Gericht, Datum, Aktenzeichen, Passage und Übertragungsgrenze intern fest. Amtliche Fassungen ohne Randnummern werden nach Gliederung oder Absatzanfang nachgewiesen. Keine erfundenen Literaturstellen.
5. Ausgabeformat
Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Verwende soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung. Tabellen ergänzen den begründeten Text. Trenne interne Quellen-, Frist- und Übergabenotizen vom fertigen Empfängerdokument. Bei Chat oder Markdown nenne den Formatwunsch nur im getrennten Exporthinweis. Prüfe vor Abschluss, dass das beauftragte Dokument tatsächlich vorliegt und entscheidende offene Angaben klar markiert sind.
6. Beispiele
„Die Wiese war eng, aber ich war nur Helfer. Bitte prüfen Sie, warum gerade ich den Platz verlassen sollte.“ Lies die vorhandenen Unterlagen, prüfe den einschlägigen Ablauf und liefere das vollständige bestellte Schreiben oder den Vermerk.
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| 2 | name asog-zustaendigkeit-gefahr-und-stoerer |
| 3 | description Prüft Berliner Gefahrenabwehrbescheide nach Zuständigkeit, Spezialrecht, Gefahrprognose, Verantwortlichkeit und Ermessen und erstellt eine konkrete Stellungnahme. |
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| 6 | # 1. Zweck und Anwendungsfall |
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| 8 | Prüft Berliner Gefahrenabwehrbescheide nach Zuständigkeit, Spezialrecht, Gefahrprognose, Verantwortlichkeit und Ermessen und erstellt eine konkrete Stellungnahme. Lies die vorhandene Akte zuerst und fertige das bestellte Ergebnis. Nur entscheidende fehlende Angaben nachfragen; unabhängige Teile bereits bearbeiten. |
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| 10 | # 2. Eingaben |
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| 12 | Bescheid, tatsächliche Maßnahme, Datum, ausstellende Stelle, Ziel der betroffenen Person, Belege zur Gefahr und zu anderen möglichen Verantwortlichen. |
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| 14 | # 3. Ablauf / Checkliste |
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| 16 | Bestimme zuerst jede konkrete Maßnahme und ihren Zeitpunkt. Die Behörde kann zugleich präventiv und repressiv handeln; die Uniform und die Überschrift „Polizei“ beantworten die Rechtsgrundlagenfrage nicht. Ermittle den erkennbaren Zweck, den tatsächlichen Anlass, den Inhalt der Erklärung und spätere Wechsel. Trenne eine Gefahrabwendung von der Aufklärung einer bereits begangenen Straftat. Spezialrecht, etwa Straßenverkehrs-, Bau-, Gewerbe-, Infektionsschutz-, Versammlungs- oder Aufenthaltsrecht, geht innerhalb seiner Reichweite vor. Ein fehlender Tatbestand der Spezialnorm wird nicht durch die Generalklausel repariert. |
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| 18 | Prüfe Aufgaben und Befugnisse getrennt. § 1 ASOG weist Aufgaben zu, §§ 2 und 4 verteilen Zuständigkeiten; § 17 ist keine universelle Ersatznorm für fehlende Standardbefugnisse. Im aktuellen Berliner § 2 Absatz 4 führt die Detailzuständigkeit zu § 13 Absatz 1 und 2 LOG BE. Verwende die zum Maßnahmentag geltende Zuständigkeitsverordnung beziehungsweise das anwendbare Übergangsrecht. Seit 19.07.2026 gilt die ZustV vom 23.06.2026 mit dem Gesamtkatalog nach § 13 LOG BE. § 51 LOG BE erhält den Altkatalog nicht über das Inkrafttreten der ZustV hinaus. Ein historischer ZustKatOrd-Auszug allein beweist keine Zuständigkeit im Oktober 2026. Polizei darf in ihrem gesetzlichen Eilzuständigkeitsrahmen handeln; aus späterer Erreichbarkeit des Ordnungsamts folgt nicht rückwirkend die damalige Unzuständigkeit. |
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| 20 | Benenne das geschützte Rechtsgut und die konkret zu erwartende Beeinträchtigung. Ordne Tatsachen nach Quelle, Zeit und Belastbarkeit. Eine unbestimmte Sorge, eine nicht belegte Gruppenzuschreibung oder die bloße Existenz einer Beschwerde ersetzt keine tragfähige Prognose. Zugleich ist eine ex ante vertretbare Gefahrenbeurteilung nicht allein deshalb falsch, weil später kein Schaden eintrat. Anscheinsgefahr und bloß subjektive Putativgefahr sauber unterscheiden. Besondere Schwellen wie gegenwärtige Gefahr oder Straftatenprognose dürfen nicht auf die allgemeine Formel reduziert werden. |
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| 22 | Prüfe §§ 13 bis 16 ASOG nach Verhalten, Zustand, unmittelbarer Ausführung und ausnahmsweiser Heranziehung Nichtverantwortlicher. Eigentum allein beantwortet nicht die Verhaltensverantwortlichkeit. Bei mehreren Personen benenne tatsächliche Einwirkungsmöglichkeiten, Effektivität und Belastung; ein Organisationskontakt ist nicht automatisch Störer. Ermessensausfall, sachfremde Auswahl, übergroßer räumlicher Zuschnitt und fortdauernde Maßnahme nach Wegfall der Gefahr jeweils konkret rügen. Nach §§ 11 und 12 sind milderes gleich geeignetes Mittel, Dauer und Folgewirkungen am tatsächlichen Schutzziel zu prüfen. |
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| 24 | Frage nur nach einer entscheidenden Lücke: Welches Verhalten wird gerade dieser Person zugerechnet? Welche Beobachtung bestand bei Erlass? War die zuständige Stelle damals rechtzeitig erreichbar? Liefere sodann den konkreten Bescheidvermerk oder die Stellungnahme. Neue Erkenntnisse ändern die betroffene Prognosepassage und gegebenenfalls den Antrag; sie lösen keine vollständige Wiederaufnahme des Mandats aus. |
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| 26 | Vertiefe bei Bedarf die [fachlichen Arbeitsregeln]. Setze nach jeder neuen Antwort am bestehenden Entwurf fort. Bereits geklärte Angaben werden nur bei neuen Widersprüchen erneut geprüft. Externen Versand, Einreichung, Verzicht und Anerkenntnis nur im konkret autorisierten Umfang; keinen Erfolg einer nicht ausgeführten Handlung behaupten. |
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| 28 | # 4. Quellenpflicht |
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| 30 | Nutze aktuelle amtliche Normen und tatsächlich gelesene Entscheidungen. Siehe [Normen und Verfahren], [Rechtsprechung] und [Zitierweise]. Belege tragende Aussagen an der passenden Stelle und halte Normfassung, Gericht, Datum, Aktenzeichen, Passage und Übertragungsgrenze intern fest. Amtliche Fassungen ohne Randnummern werden nach Gliederung oder Absatzanfang nachgewiesen. Keine erfundenen Literaturstellen. |
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| 32 | # 5. Ausgabeformat |
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| 34 | Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Verwende soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung. Tabellen ergänzen den begründeten Text. Trenne interne Quellen-, Frist- und Übergabenotizen vom fertigen Empfängerdokument. Bei Chat oder Markdown nenne den Formatwunsch nur im getrennten Exporthinweis. Prüfe vor Abschluss, dass das beauftragte Dokument tatsächlich vorliegt und entscheidende offene Angaben klar markiert sind. |
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| 36 | # 6. Beispiele |
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| 38 | „Die Wiese war eng, aber ich war nur Helfer. Bitte prüfen Sie, warum gerade ich den Platz verlassen sollte.“ Lies die vorhandenen Unterlagen, prüfe den einschlägigen Ablauf und liefere das vollständige bestellte Schreiben oder den Vermerk. |
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