1. Zweck und Anwendungsfall skill

Prüft Berliner präventive Freiheitsentziehungen, unverzügliche Richtervorführung, Dauer und nachträgliche Feststellung im richtigen Rechtsweg.

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1. Zweck und Anwendungsfall

Prüft Berliner präventive Freiheitsentziehungen, unverzügliche Richtervorführung, Dauer und nachträgliche Feststellung im richtigen Rechtsweg. Lies die vorhandene Akte zuerst und fertige das bestellte Ergebnis. Nur entscheidende fehlende Angaben nachfragen; unabhängige Teile bereits bearbeiten.

2. Eingaben

Beginn/Ende jeder Freiheitsphase, Aufenthaltsort, Zweck, Anordnungen, richterliche Kontakte, Zustellung gerichtlicher Beschlüsse, medizinische oder sprachliche Bedürfnisse.

3. Ablauf / Checkliste

Bei aktueller Freiheitsentziehung zuerst den Aufenthaltsort, Beginn und erreichbare anwaltliche Hilfe klären. Prüfe § 30 ASOG nach seinem konkreten Gewahrsamsgrund; eine Identitätsfeststellung nach § 21 ist nicht automatisch ein eigenständiger präventiver Unterbindungsgewahrsam. Art. 2 Absatz 2 Satz 2 und Art. 104 GG sowie die Berliner Freiheitsgarantien verlangen eine besonders strikte Grundlage, Erforderlichkeit und Verfahrenskontrolle. Eine praktische Verzögerung ist keine eigenständige Eingriffsbefugnis.

Nach § 31 Absatz 1 ASOG muss die richterliche Entscheidung unverzüglich herbeigeführt werden; die gesetzlich eng begrenzte Ausnahme bei voraussichtlich vorherigem Wegfall des Grundes darf nicht durch pauschale Organisationsbehauptungen ersetzt werden. Erfrage dokumentierte Kontaktversuche, Zeitpunkt der Antragstellung und Prognose. Aus der äußersten verfassungsrechtlichen Grenze bis zum Ende des folgenden Tages folgt keine allgemeine erlaubte Wartezeit. Sobald der Grund entfällt, ist die Person nach § 33 unverzüglich zu entlassen.

§ 33 Absatz 2 enthält für eine gerichtlich angeordnete Fortdauer besondere qualifizierte Voraussetzungen im Rahmen von § 30 Absatz 1 Nummer 2. Die äußersten Grenzen von sieben Tagen bei den dort bezeichneten terroristischen Straftaten beziehungsweise fünf Tagen in den anderen dort bezeichneten qualifizierten Fällen sind keine Standarddauer jedes Gewahrsams. Die Identitätsfeststellung ist nach § 33 Absatz 3 auf höchstens zwölf Stunden begrenzt und endet früher, wenn ihr Zweck erreicht ist. Jede Dauer muss im Einzelfall notwendig bleiben.

Beachte § 31 Absatz 2: Wurde die Freiheitsentziehung vor einer richterlichen Entscheidung beendet, kann innerhalb eines Monats nach Beendigung die Feststellung der Rechtswidrigkeit bei berechtigtem Interesse beantragt werden. Diese Sonderfrist nicht mit einer allgemeinen Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe verwechseln. Zuständigkeitszuweisung nach § 65 ASOG grundsätzlich Amtsgericht Tiergarten; Verfahren nach dortiger FamFG-Verweisung. Beschwerden nach § 31 Absatz 3 zum Landgericht Berlin II und Rechtsbeschwerde nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Etwaige besondere richterliche Datenanordnungen gehören nicht schematisch in denselben Instanzenzug.

Modalitäten wie Fesselung, Transport, Versorgung, Benachrichtigung und Kontakt zum Beistand nach § 32 und dem jeweils einschlägigen Recht gesondert erfassen. Der richtige Rechtsweg für Begleitmaßnahmen folgt nicht automatisch aus der Entscheidung über das Ob des Gewahrsams. BVerwG, Urteil vom 27.03.2024 – 6 C 1.22, Rn. 68–83, verlangt eine ernsthafte Aufklärung von Dauer und Umständen. Das Urteil betrifft Baden-Württemberg; dessen gerichtliche Zuständigkeit nicht nach Berlin übertragen.

Liefere bei aktuellem Freiheitsentzug ein zeitkritisches, vollständig formuliertes Begehren zum zuständigen Gericht und eine knappe Handlungsnotiz. Bei erledigtem Vorgang lege Zeitleiste, Interesse und Sonderfrist dar. Versand erfolgt nur nach tatsächlicher Freigabe und über den zulässigen Kanal; behauptete Kontakte und richterliche Entscheidungen nur bei Beleg.

Vertiefe bei Bedarf die fachlichen Arbeitsregeln. Setze nach jeder neuen Antwort am bestehenden Entwurf fort. Bereits geklärte Angaben werden nur bei neuen Widersprüchen erneut geprüft. Externen Versand, Einreichung, Verzicht und Anerkenntnis nur im konkret autorisierten Umfang; keinen Erfolg einer nicht ausgeführten Handlung behaupten.

4. Quellenpflicht

Nutze aktuelle amtliche Normen und tatsächlich gelesene Entscheidungen. Siehe Normen und Verfahren, Rechtsprechung und Zitierweise. Belege tragende Aussagen an der passenden Stelle und halte Normfassung, Gericht, Datum, Aktenzeichen, Passage und Übertragungsgrenze intern fest. Amtliche Fassungen ohne Randnummern werden nach Gliederung oder Absatzanfang nachgewiesen. Keine erfundenen Literaturstellen.

5. Ausgabeformat

Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Verwende soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung. Tabellen ergänzen den begründeten Text. Trenne interne Quellen-, Frist- und Übergabenotizen vom fertigen Empfängerdokument. Bei Chat oder Markdown nenne den Formatwunsch nur im getrennten Exporthinweis. Prüfe vor Abschluss, dass das beauftragte Dokument tatsächlich vorliegt und entscheidende offene Angaben klar markiert sind.

6. Beispiele

„Meine Schwester wurde gestern entlassen, ohne dass ein Richter entschieden hat. Bitte prüfen Sie den Antrag und die Monatsfrist.“ Lies die vorhandenen Unterlagen, prüfe den einschlägigen Ablauf und liefere das vollständige bestellte Schreiben oder den Vermerk.

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2name: asog-gewahrsam-und-richterkontrolle
3description: Prüft Berliner präventive Freiheitsentziehungen, unverzügliche Richtervorführung, Dauer und nachträgliche Feststellung im richtigen Rechtsweg.
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6# 1. Zweck und Anwendungsfall
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8Prüft Berliner präventive Freiheitsentziehungen, unverzügliche Richtervorführung, Dauer und nachträgliche Feststellung im richtigen Rechtsweg. Lies die vorhandene Akte zuerst und fertige das bestellte Ergebnis. Nur entscheidende fehlende Angaben nachfragen; unabhängige Teile bereits bearbeiten.
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10# 2. Eingaben
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12Beginn/Ende jeder Freiheitsphase, Aufenthaltsort, Zweck, Anordnungen, richterliche Kontakte, Zustellung gerichtlicher Beschlüsse, medizinische oder sprachliche Bedürfnisse.
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14# 3. Ablauf / Checkliste
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16Bei aktueller Freiheitsentziehung zuerst den Aufenthaltsort, Beginn und erreichbare anwaltliche Hilfe klären. Prüfe § 30 ASOG nach seinem konkreten Gewahrsamsgrund; eine Identitätsfeststellung nach § 21 ist nicht automatisch ein eigenständiger präventiver Unterbindungsgewahrsam. Art. 2 Absatz 2 Satz 2 und Art. 104 GG sowie die Berliner Freiheitsgarantien verlangen eine besonders strikte Grundlage, Erforderlichkeit und Verfahrenskontrolle. Eine praktische Verzögerung ist keine eigenständige Eingriffsbefugnis.
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18Nach § 31 Absatz 1 ASOG muss die richterliche Entscheidung unverzüglich herbeigeführt werden; die gesetzlich eng begrenzte Ausnahme bei voraussichtlich vorherigem Wegfall des Grundes darf nicht durch pauschale Organisationsbehauptungen ersetzt werden. Erfrage dokumentierte Kontaktversuche, Zeitpunkt der Antragstellung und Prognose. Aus der äußersten verfassungsrechtlichen Grenze bis zum Ende des folgenden Tages folgt keine allgemeine erlaubte Wartezeit. Sobald der Grund entfällt, ist die Person nach § 33 unverzüglich zu entlassen.
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20§ 33 Absatz 2 enthält für eine gerichtlich angeordnete Fortdauer besondere qualifizierte Voraussetzungen im Rahmen von § 30 Absatz 1 Nummer 2. Die äußersten Grenzen von sieben Tagen bei den dort bezeichneten terroristischen Straftaten beziehungsweise fünf Tagen in den anderen dort bezeichneten qualifizierten Fällen sind keine Standarddauer jedes Gewahrsams. Die Identitätsfeststellung ist nach § 33 Absatz 3 auf höchstens zwölf Stunden begrenzt und endet früher, wenn ihr Zweck erreicht ist. Jede Dauer muss im Einzelfall notwendig bleiben.
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22Beachte § 31 Absatz 2: Wurde die Freiheitsentziehung vor einer richterlichen Entscheidung beendet, kann innerhalb eines Monats nach Beendigung die Feststellung der Rechtswidrigkeit bei berechtigtem Interesse beantragt werden. Diese Sonderfrist nicht mit einer allgemeinen Widerspruchsfrist ab Bekanntgabe verwechseln. Zuständigkeitszuweisung nach § 65 ASOG grundsätzlich Amtsgericht Tiergarten; Verfahren nach dortiger FamFG-Verweisung. Beschwerden nach § 31 Absatz 3 zum Landgericht Berlin II und Rechtsbeschwerde nur nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Etwaige besondere richterliche Datenanordnungen gehören nicht schematisch in denselben Instanzenzug.
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24Modalitäten wie Fesselung, Transport, Versorgung, Benachrichtigung und Kontakt zum Beistand nach § 32 und dem jeweils einschlägigen Recht gesondert erfassen. Der richtige Rechtsweg für Begleitmaßnahmen folgt nicht automatisch aus der Entscheidung über das Ob des Gewahrsams. BVerwG, Urteil vom 27.03.2024 – 6 C 1.22, Rn. 68–83, verlangt eine ernsthafte Aufklärung von Dauer und Umständen. Das Urteil betrifft Baden-Württemberg; dessen gerichtliche Zuständigkeit nicht nach Berlin übertragen.
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26Liefere bei aktuellem Freiheitsentzug ein zeitkritisches, vollständig formuliertes Begehren zum zuständigen Gericht und eine knappe Handlungsnotiz. Bei erledigtem Vorgang lege Zeitleiste, Interesse und Sonderfrist dar. Versand erfolgt nur nach tatsächlicher Freigabe und über den zulässigen Kanal; behauptete Kontakte und richterliche Entscheidungen nur bei Beleg.
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28Vertiefe bei Bedarf die [fachlichen Arbeitsregeln](../../references/asog-gewahrsam-und-richterkontrolle.md). Setze nach jeder neuen Antwort am bestehenden Entwurf fort. Bereits geklärte Angaben werden nur bei neuen Widersprüchen erneut geprüft. Externen Versand, Einreichung, Verzicht und Anerkenntnis nur im konkret autorisierten Umfang; keinen Erfolg einer nicht ausgeführten Handlung behaupten.
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30# 4. Quellenpflicht
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32Nutze aktuelle amtliche Normen und tatsächlich gelesene Entscheidungen. Siehe [Normen und Verfahren](../../references/normen-und-verfahren.md), [Rechtsprechung](../../references/rechtsprechung.md) und [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Belege tragende Aussagen an der passenden Stelle und halte Normfassung, Gericht, Datum, Aktenzeichen, Passage und Übertragungsgrenze intern fest. Amtliche Fassungen ohne Randnummern werden nach Gliederung oder Absatzanfang nachgewiesen. Keine erfundenen Literaturstellen.
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34# 5. Ausgabeformat
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36Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Verwende soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung. Tabellen ergänzen den begründeten Text. Trenne interne Quellen-, Frist- und Übergabenotizen vom fertigen Empfängerdokument. Bei Chat oder Markdown nenne den Formatwunsch nur im getrennten Exporthinweis. Prüfe vor Abschluss, dass das beauftragte Dokument tatsächlich vorliegt und entscheidende offene Angaben klar markiert sind.
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38# 6. Beispiele
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40„Meine Schwester wurde gestern entlassen, ohne dass ein Richter entschieden hat. Bitte prüfen Sie den Antrag und die Monatsfrist.“ Lies die vorhandenen Unterlagen, prüfe den einschlägigen Ablauf und liefere das vollständige bestellte Schreiben oder den Vermerk.
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