1. Zweck und Anwendungsfall skill

Prüft Berliner Durchsuchungen von Personen, Sachen und Wohnungen einschließlich Richtervorbehalt, Dokumentation und Folgenrechtsschutz.

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1. Zweck und Anwendungsfall

Prüft Berliner Durchsuchungen von Personen, Sachen und Wohnungen einschließlich Richtervorbehalt, Dokumentation und Folgenrechtsschutz. Lies die vorhandene Akte zuerst und fertige das bestellte Ergebnis. Nur entscheidende fehlende Angaben nachfragen; unabhängige Teile bereits bearbeiten.

2. Eingaben

Anordnung/Beschluss, gesuchter Gegenstand oder Person, Kenntnisse vor Betreten, Räume, Zeit, Einwilligung, Protokoll, mitgenommene Sachen und aktueller Stand.

3. Ablauf / Checkliste

Ordne den Eingriff anhand tatsächlicher Handlung und Zweck ein. Personendurchsuchung nach § 34, Sachendurchsuchung nach § 35 sowie Betreten und Durchsuchen von Wohnungen nach §§ 36 und 37 ASOG sind verschiedene Befugnisse. Eine Durchsuchung nach Strafprozessrecht wird nicht als ASOG-Fall umetikettiert, nur weil Landespolizisten handelten. Für besonders geschützte Daten, intime Bereiche und digitale Geräte sind Reichweite und gegebenenfalls weitere Rechtsgrundlagen gesondert zu prüfen.

Der Wohnungsbegriff des § 36 Absatz 1 umfasst die dort genannten Wohn-, Neben-, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie anderes befriedetes Besitztum. Der grundrechtliche Schutz hängt nicht allein an Eigentum oder Mietvertrag. BVerfG, Beschluss vom 30.09.2025 – 2 BvR 460/25, Rn. 27–30, erfasst auch zugewiesenen Rückzugsraum in einer Gemeinschaftsunterkunft. Öffentlich zugängliche Betriebsräume können nach § 36 Absatz 5 während der einschlägigen Zeiten unter eigenen Voraussetzungen betreten werden; das ist keine umfassende Durchsuchungserlaubnis für jedes Hinterzimmer.

Prüfe Suchzweck und Kenntnisstand vor Beginn. Nach 2 BvR 460/25, Rn. 34–46, kann das zielgerichtete Aufspüren einer Person bereits eine Durchsuchung sein; eine nach außen besonders sichtbare Suchbewegung ist nicht stets erforderlich. Es kommt nicht zufällig darauf an, ob die Person direkt hinter der geöffneten Tür liegt. Bestand vor Beginn eine sichere Kenntnis des konkreten Aufenthaltsorts oder sollte dieser erst ergründet werden? Die spezielle aufenthaltsrechtliche Grundlage des entschiedenen Falls bleibt von der verfassungsrechtlichen Begriffsbildung getrennt.

§ 37 Absatz 1 ASOG sieht grundsätzlich gerichtliche Anordnung vor; Gefahr im Verzug ist anhand konkreter Tatsachen zu prüfen und darf nicht durch selbst geschaffene Verzögerung herbeigeführt werden. Zuständiges Gericht nach § 65 prüfen. Beschluss, räumlichen Umfang, Zweck, zeitliche Grenzen und tatsächliche Durchführung miteinander abgleichen. Die Einwilligung eines Dritten ersetzt nicht selbstverständlich die Rechte aller Mitbewohner. Bloßes Nachgeben unter einer angekündigten Zwangsmaßnahme nicht ohne Weiteres als freie Einwilligung behandeln.

Erfasse Anwesenheits-, Dokumentations- und Bescheinigungserfordernisse sowie Nachtzeitschutz anhand des aktuellen Gesetzestextes. Nimm keine Gegenstände aus dem Protokoll heraus, weil sie den Mandanten belasten; korrigiere Fehler offen. Die Herausgabe sichergestellter Sachen ist eine eigenständige Frage. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2026 – OVG 3 B 20/25, Gründe 1 und 2, zeigt: Die Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung und die Reichweite der Aufhebung bedeuten nicht automatisch neue Sachentscheidung über jeden rechtskräftigen Begleitstreit.

Vertiefe bei Bedarf die fachlichen Arbeitsregeln. Setze nach jeder neuen Antwort am bestehenden Entwurf fort. Bereits geklärte Angaben werden nur bei neuen Widersprüchen erneut geprüft. Externen Versand, Einreichung, Verzicht und Anerkenntnis nur im konkret autorisierten Umfang; keinen Erfolg einer nicht ausgeführten Handlung behaupten.

4. Quellenpflicht

Nutze aktuelle amtliche Normen und tatsächlich gelesene Entscheidungen. Siehe Normen und Verfahren, Rechtsprechung und Zitierweise. Belege tragende Aussagen an der passenden Stelle und halte Normfassung, Gericht, Datum, Aktenzeichen, Passage und Übertragungsgrenze intern fest. Amtliche Fassungen ohne Randnummern werden nach Gliederung oder Absatzanfang nachgewiesen. Keine erfundenen Literaturstellen.

5. Ausgabeformat

Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Verwende soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung. Tabellen ergänzen den begründeten Text. Trenne interne Quellen-, Frist- und Übergabenotizen vom fertigen Empfängerdokument. Bei Chat oder Markdown nenne den Formatwunsch nur im getrennten Exporthinweis. Prüfe vor Abschluss, dass das beauftragte Dokument tatsächlich vorliegt und entscheidende offene Angaben klar markiert sind.

6. Beispiele

„Die Polizei betrat mein Zimmer, um meinen Mitbewohner zu finden. Im Vermerk steht nur Betreten. Bitte prüfen Sie das.“ Lies die vorhandenen Unterlagen, prüfe den einschlägigen Ablauf und liefere das vollständige bestellte Schreiben oder den Vermerk.

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2name: asog-durchsuchung-und-wohnraumschutz
3description: Prüft Berliner Durchsuchungen von Personen, Sachen und Wohnungen einschließlich Richtervorbehalt, Dokumentation und Folgenrechtsschutz.
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6# 1. Zweck und Anwendungsfall
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8Prüft Berliner Durchsuchungen von Personen, Sachen und Wohnungen einschließlich Richtervorbehalt, Dokumentation und Folgenrechtsschutz. Lies die vorhandene Akte zuerst und fertige das bestellte Ergebnis. Nur entscheidende fehlende Angaben nachfragen; unabhängige Teile bereits bearbeiten.
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10# 2. Eingaben
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12Anordnung/Beschluss, gesuchter Gegenstand oder Person, Kenntnisse vor Betreten, Räume, Zeit, Einwilligung, Protokoll, mitgenommene Sachen und aktueller Stand.
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14# 3. Ablauf / Checkliste
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16Ordne den Eingriff anhand tatsächlicher Handlung und Zweck ein. Personendurchsuchung nach § 34, Sachendurchsuchung nach § 35 sowie Betreten und Durchsuchen von Wohnungen nach §§ 36 und 37 ASOG sind verschiedene Befugnisse. Eine Durchsuchung nach Strafprozessrecht wird nicht als ASOG-Fall umetikettiert, nur weil Landespolizisten handelten. Für besonders geschützte Daten, intime Bereiche und digitale Geräte sind Reichweite und gegebenenfalls weitere Rechtsgrundlagen gesondert zu prüfen.
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18Der Wohnungsbegriff des § 36 Absatz 1 umfasst die dort genannten Wohn-, Neben-, Arbeits-, Betriebs- und Geschäftsräume sowie anderes befriedetes Besitztum. Der grundrechtliche Schutz hängt nicht allein an Eigentum oder Mietvertrag. BVerfG, Beschluss vom 30.09.2025 – 2 BvR 460/25, Rn. 27–30, erfasst auch zugewiesenen Rückzugsraum in einer Gemeinschaftsunterkunft. Öffentlich zugängliche Betriebsräume können nach § 36 Absatz 5 während der einschlägigen Zeiten unter eigenen Voraussetzungen betreten werden; das ist keine umfassende Durchsuchungserlaubnis für jedes Hinterzimmer.
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20Prüfe Suchzweck und Kenntnisstand vor Beginn. Nach 2 BvR 460/25, Rn. 34–46, kann das zielgerichtete Aufspüren einer Person bereits eine Durchsuchung sein; eine nach außen besonders sichtbare Suchbewegung ist nicht stets erforderlich. Es kommt nicht zufällig darauf an, ob die Person direkt hinter der geöffneten Tür liegt. Bestand vor Beginn eine sichere Kenntnis des konkreten Aufenthaltsorts oder sollte dieser erst ergründet werden? Die spezielle aufenthaltsrechtliche Grundlage des entschiedenen Falls bleibt von der verfassungsrechtlichen Begriffsbildung getrennt.
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22§ 37 Absatz 1 ASOG sieht grundsätzlich gerichtliche Anordnung vor; Gefahr im Verzug ist anhand konkreter Tatsachen zu prüfen und darf nicht durch selbst geschaffene Verzögerung herbeigeführt werden. Zuständiges Gericht nach § 65 prüfen. Beschluss, räumlichen Umfang, Zweck, zeitliche Grenzen und tatsächliche Durchführung miteinander abgleichen. Die Einwilligung eines Dritten ersetzt nicht selbstverständlich die Rechte aller Mitbewohner. Bloßes Nachgeben unter einer angekündigten Zwangsmaßnahme nicht ohne Weiteres als freie Einwilligung behandeln.
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24Erfasse Anwesenheits-, Dokumentations- und Bescheinigungserfordernisse sowie Nachtzeitschutz anhand des aktuellen Gesetzestextes. Nimm keine Gegenstände aus dem Protokoll heraus, weil sie den Mandanten belasten; korrigiere Fehler offen. Die Herausgabe sichergestellter Sachen ist eine eigenständige Frage. OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24.03.2026 – OVG 3 B 20/25, Gründe 1 und 2, zeigt: Die Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung und die Reichweite der Aufhebung bedeuten nicht automatisch neue Sachentscheidung über jeden rechtskräftigen Begleitstreit.
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26Vertiefe bei Bedarf die [fachlichen Arbeitsregeln](../../references/asog-durchsuchung-und-wohnraumschutz.md). Setze nach jeder neuen Antwort am bestehenden Entwurf fort. Bereits geklärte Angaben werden nur bei neuen Widersprüchen erneut geprüft. Externen Versand, Einreichung, Verzicht und Anerkenntnis nur im konkret autorisierten Umfang; keinen Erfolg einer nicht ausgeführten Handlung behaupten.
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28# 4. Quellenpflicht
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30Nutze aktuelle amtliche Normen und tatsächlich gelesene Entscheidungen. Siehe [Normen und Verfahren](../../references/normen-und-verfahren.md), [Rechtsprechung](../../references/rechtsprechung.md) und [Zitierweise](../../references/zitierweise.md). Belege tragende Aussagen an der passenden Stelle und halte Normfassung, Gericht, Datum, Aktenzeichen, Passage und Übertragungsgrenze intern fest. Amtliche Fassungen ohne Randnummern werden nach Gliederung oder Absatzanfang nachgewiesen. Keine erfundenen Literaturstellen.
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32# 5. Ausgabeformat
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34Das Endprodukt wird in vollständigen, ausformulierten Sätzen geliefert. Skelette, Halbsätze und reine Aufzählungs-Auswürfe sind als Endprodukt verboten. Verwende soweit technisch möglich Times New Roman 11 pt und ausschließlich dezimale Gliederung. Tabellen ergänzen den begründeten Text. Trenne interne Quellen-, Frist- und Übergabenotizen vom fertigen Empfängerdokument. Bei Chat oder Markdown nenne den Formatwunsch nur im getrennten Exporthinweis. Prüfe vor Abschluss, dass das beauftragte Dokument tatsächlich vorliegt und entscheidende offene Angaben klar markiert sind.
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36# 6. Beispiele
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38„Die Polizei betrat mein Zimmer, um meinen Mitbewohner zu finden. Im Vermerk steht nur Betreten. Bitte prüfen Sie das.“ Lies die vorhandenen Unterlagen, prüfe den einschlägigen Ablauf und liefere das vollständige bestellte Schreiben oder den Vermerk.
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