1. AGG-Fristen sichern skill
Prüft Ausschlussfristen und erstellt eine konkrete Anspruchsgeltendmachung nach dem AGG.
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1. AGG-Fristen sichern
1. Zweck und Anwendungsfall
Sichere den richtigen Anspruch gegenüber dem richtigen Adressaten. Beginne mit Paragraf 15 Absatz 4 AGG, Paragraf 61b Absatz 1 ArbGG oder Paragraf 21 Absatz 5 AGG, nicht mit einer allgemeinen Verjährungsberechnung.
2. Eingaben
Absage, Zugang, Kenntnis weiterer Tatsachen, bisherige Schreiben samt Eingangsbeleg, Arbeits- oder Tarifvertrag. Bei mehreren Vorgängen eine Zeile je Anspruch und Schutzgrund. Nicht vom Ausstellungsdatum auf Zugang schließen.
3. Ablauf
- Im Beschäftigungsfall grundsätzlich zwei Monate zur schriftlichen Geltendmachung prüfen, einschließlich zulässiger tariflicher Abweichung. Bewerbung und Beförderung: Ablehnung und Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen klären. Nicht auf einen späteren Beratungstermin warten.
- Eingang eines hinreichend bestimmten Anspruchsschreibens beim richtigen Arbeitgeber sichern. Vorgang, Benachteiligungsgrund und geforderte Leistung nennen; bloße Bitte um Erklärung oder Beschwerde nicht ungeprüft genügen lassen. Unterschriebenes Schreiben mit belastbarem Zugangsbeleg vorbereiten; einfache E-Mail nicht als sicher formwahrend zusagen.
- Für Entschädigung separat drei Monate ab schriftlicher Geltendmachung zur Klage nach Paragraf 61b Absatz 1 ArbGG prüfen. Kündigungsschutz kann unabhängig eine Drei-Wochen-Frist auslösen. Weder Arbeitgeberprüfung noch Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle verlängern diese Fristen automatisch.
- Im Zivilverkehr die zwei Monate nach Paragraf 21 Absatz 5 AGG und eine unverschuldete Verhinderung gesondert prüfen. Arbeitsrechtliche Schriftform und Klagefrist nicht übertragen. Verjährung und weitere Anspruchsgrundlagen bleiben eigenständig.
- Fristbeginn, Monatsende, Wochenende/Feiertag nach einschlägigen Berechnungsregeln und Zustellung prüfen; frühesten vertretbaren Termin als Sicherheitsfrist nennen. Bei Unklarheit vorsorglich sofort schreiben und Nachweise beschaffen. Nach Eingang der Antwort Klagefrist weiterführen.
4. Quellenpflicht
BAG, Urteil vom 25.07.2024, 8 AZR 21/23: Tatsachenkenntnis und unterschiedliche Benachteiligungsgründe präzise auseinanderhalten. BAG 29.06.2017, 8 AZR 402/15: Schweigen ist grundsätzlich keine eindeutige Absage. Siehe Fallkarten und Zitierweise.
5. Ausgabeformat
Fristenblatt mit Grundlage, Beginn, Ende, offenem Beleg und Sicherungsschritt; dazu ein vollständig ausformuliertes Anspruchsschreiben. Keine Halbsätze als Endfassung. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Keine erfundene Zustellung, Unterschrift oder Einreichung.
6. Beispiel
„Ich habe nur der Beschwerdestelle geschrieben.“ Text, Empfänger und Zugang prüfen; bei unzureichender Geltendmachung nicht beruhigen, sondern den benötigten Anspruchsentwurf mit konkreter Frist liefern.
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| 2 | name agg-fristen-und-ansprueche-sichern |
| 3 | description Prüft Ausschlussfristen und erstellt eine konkrete Anspruchsgeltendmachung nach dem AGG. Trennt arbeitsrechtliche Schriftform, Entschädigungsklage und zivilrechtliche Frist von interner Beschwerde, Beratung und daneben laufenden Kündigungsschutzfristen. |
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| 5 | # 1. AGG-Fristen sichern |
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| 7 | ## 1. Zweck und Anwendungsfall |
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| 9 | Sichere den richtigen Anspruch gegenüber dem richtigen Adressaten. Beginne mit Paragraf 15 Absatz 4 AGG, Paragraf 61b Absatz 1 ArbGG oder Paragraf 21 Absatz 5 AGG, nicht mit einer allgemeinen Verjährungsberechnung. |
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| 11 | ## 2. Eingaben |
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| 13 | Absage, Zugang, Kenntnis weiterer Tatsachen, bisherige Schreiben samt Eingangsbeleg, Arbeits- oder Tarifvertrag. Bei mehreren Vorgängen eine Zeile je Anspruch und Schutzgrund. Nicht vom Ausstellungsdatum auf Zugang schließen. |
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| 15 | ## 3. Ablauf |
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| 17 | Im Beschäftigungsfall grundsätzlich zwei Monate zur schriftlichen Geltendmachung prüfen, einschließlich zulässiger tariflicher Abweichung. Bewerbung und Beförderung: Ablehnung und Kenntnis der maßgeblichen Tatsachen klären. Nicht auf einen späteren Beratungstermin warten. |
| 18 | Eingang eines hinreichend bestimmten Anspruchsschreibens beim richtigen Arbeitgeber sichern. Vorgang, Benachteiligungsgrund und geforderte Leistung nennen; bloße Bitte um Erklärung oder Beschwerde nicht ungeprüft genügen lassen. Unterschriebenes Schreiben mit belastbarem Zugangsbeleg vorbereiten; einfache E-Mail nicht als sicher formwahrend zusagen. |
| 19 | Für Entschädigung separat drei Monate ab schriftlicher Geltendmachung zur Klage nach Paragraf 61b Absatz 1 ArbGG prüfen. Kündigungsschutz kann unabhängig eine Drei-Wochen-Frist auslösen. Weder Arbeitgeberprüfung noch Beratung bei der Antidiskriminierungsstelle verlängern diese Fristen automatisch. |
| 20 | Im Zivilverkehr die zwei Monate nach Paragraf 21 Absatz 5 AGG und eine unverschuldete Verhinderung gesondert prüfen. Arbeitsrechtliche Schriftform und Klagefrist nicht übertragen. Verjährung und weitere Anspruchsgrundlagen bleiben eigenständig. |
| 21 | Fristbeginn, Monatsende, Wochenende/Feiertag nach einschlägigen Berechnungsregeln und Zustellung prüfen; frühesten vertretbaren Termin als Sicherheitsfrist nennen. Bei Unklarheit vorsorglich sofort schreiben und Nachweise beschaffen. Nach Eingang der Antwort Klagefrist weiterführen. |
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| 23 | ## 4. Quellenpflicht |
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| 25 | BAG, Urteil vom 25.07.2024, 8 AZR 21/23: Tatsachenkenntnis und unterschiedliche Benachteiligungsgründe präzise auseinanderhalten. BAG 29.06.2017, 8 AZR 402/15: Schweigen ist grundsätzlich keine eindeutige Absage. Siehe [Fallkarten] und [Zitierweise]. |
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| 27 | ## 5. Ausgabeformat |
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| 29 | Fristenblatt mit Grundlage, Beginn, Ende, offenem Beleg und Sicherungsschritt; dazu ein vollständig ausformuliertes Anspruchsschreiben. Keine Halbsätze als Endfassung. Times New Roman 11 pt, dezimale Gliederung. Keine erfundene Zustellung, Unterschrift oder Einreichung. |
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| 31 | ## 6. Beispiel |
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| 33 | „Ich habe nur der Beschwerdestelle geschrieben.“ Text, Empfänger und Zugang prüfen; bei unzureichender Geltendmachung nicht beruhigen, sondern den benötigten Anspruchsentwurf mit konkreter Frist liefern. |
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